Satzung

Satzung

Heyliger Orden der Schiffbauer Latte zu Berlin

eingetragene Vereinigung an der TU Berlin


  1. Die Vereinigung führt den Namen Heyliger Orden der Schiffbauer Latte zu  Berlin, kurz Heylige FRau Latte bzw. HF Latte.
  2. Die HF Latte ist in erster Linie eine Zweckgemeinschaft für Studierende. Sie unterstützt ihre Mitglieder z.B. durch Bereitstellung von Lehrbüchern, Zeichenmaterial und anderen Hilfsmittel für das Studium sowie der Organisation von Lerngruppen oder Exkursionen. Sie sorgt zudem für einen befruchtenden Austausch von Studierenden und Alumni. Darüberhinaus hat sie sich die Pflege des Zusammenhalts aller Schiffs- und MeerestechnikerInnen zur Aufgabe gemacht.
  3. Die HF Latte hat ihren Sitz an der Technischen Universität Berlin.
  4. Die Mindestmitgliederzahl ist auf sieben angesetzt.
  5. Über Mitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.
  6. Ordentliche Mitglieder können auf Antrag alle an der Technischen Universität Berlin immatrikulierten Studierenden werden, sowie Alumni oder Alumnae der Technischen Universität Berlin.
  7. Ordentliche Mitglieder werden in aktiv und passiv unterschieden. Immatrikulierte Studierende gelten als aktiv und wechseln mit dem Ende ihres Studiums in den passiv-Status. Auf explizite Anfrage dürfen Alumni/ Alumnae in den aktiven Status zurück wechseln.
  8. Der Austritt eines ordentlichen Mitgliedes hat durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand zu erfolgen.
  9. Beiträge werden nicht erhoben. Alle Ausgaben werden durch Spenden bestritten.
  10. Der Vorstand vertritt die Heylige FRau Latte nach innen und nach außen. Er setzt sich aus drei Studierenden der Technischen Universität Berlin zusammen, die möglichst ihre Diplom-Vorprüfung/ Bachelor-Prüfung abgeschlossen haben sollten. Er besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden (Ordensmeister genannt), dem Kassenwart (Kanzler genannt) und dem Schriftwart (Ceremon genannt). Der Vorstand wird jährlich in allgemeiner und direkter Wahl von der Mitgliederversammlung gewählt. Wird von mindestens einem Mitglied eine geheime Wahl gefordert, so ist in geheimer Wahl abzustimmen.
  11. Die Mitgliederversammlung kann vom Vorstand oder mindestens sieben ordentlichen Mitgliedern einberufen werden. Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat mindestens eine Woche vor der Sitzung unter Beifügung einer Tagesordnung durch den Vorstand zu erfolgen.
  12. Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern und einem Drittel der aktiven Mitglieder beschlussfähig. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmgleichheit nach zwei Wahlgängen entscheidet der Ordensmeister. Eine Änderung der Satzung kann nur mit 3/4-Mehrheit beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung kann bei 3/4-Mehrheit dem Vorstand das Misstrauen aussprechen und ihn damit abberufen.
  13. Alle in der Mitgliederversammlung bzw. in Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind vom Ceremon oder einem ernannten Schriftführer zu protokollieren. Die Beschlüsse sind durch Unterschrift des Vorstandes und durch Aushang rechtskräftig.
  14. Die HEylige FRau Latte ist weder mit einer anderen Vereinigung zusammenge-schlossen noch Teil einer anderen Vereinigung.
  15. Die Auflösung der HF Latte als eingetragene Vereinigung an der Technischen Universität Berlin kann nur von einer 3/4-Mehrheit aller aktiven Mitglieder beschlossen werden.

Die vorstehende Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 06.09.2016 verabschiedet und tritt mit diesem Tage in Kraft.